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Energieausweis

Der Energieausweis ist Pflicht. Wer ein Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten möchte, muss entweder einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorlegen.
B-Energieausweis

Prinzipiell gilt die freie Wahl zwischen einem Bedarfs- oder  Verbrauchsausweis bei allen Wohngebäuden sowie Nichtwohngebäuden.

Der bedarfsorientierte Gebäudeenergieausweis

Wird der Gebäudeenergieausweis über den Bedarf ermittelt, werden die bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes zur Berechnung herangezogen. Eine Aussage über den Energiebedarf eines Gebäudes ist unabhängig vom Verbraucherverhalten der Mieter. Nur der Bedarfsausweis erlaubt den energetischen Vergleich von Gebäuden unterschiedlicher Typologie. Diese Variante ist aufwändiger, bietet jedoch wesentlich mehr Qualität und Aussagekraft. Und genau das sollte Maßstab für die Wahl des Ausweis sein.

Der verbrauchsorientierte Gebäudeenergieausweis

Wird der Gebäudeenergieausweis über den Verbrauch ermittelt, werden die Energiekosten der letzten drei Jahre zur Berechnung herangezogen. Diese Variante ist die kostengünstigere, kann jedoch gerade bei kleinen Gebäuden mit wenig Wohneinheiten keine Aussage über den tatsächlichen Gebäudeenergiebedarf geben. Mit dem Verbrauchsausweis lassen sich lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre ermitteln und belegen. Ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist hierbei nicht möglich.

Der Energieausweis nach Verbrauch kann jedoch nur erstellt werden, wenn die Angaben zum Verbrauch plausibel sind. Ist es z.B. nicht möglich für den vorgegebenen Zeitraum korrekte und lückenlose Angaben zu den Abrechnungen bzw. der Energielieferung (Energieverbrauch) zu machen, kann kein Energieausweis nach Verbrauch erstellt werden. Für diesen Fall ist es notwendig den Energieausweis nach Bedarf zu erstellen.