| Energieausweis |
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Der Energieausweis ist Pflicht. Wer ein Gebäude neu vermieten, verkaufen oder verpachten möchte, muss entweder einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis vorlegen.
Prinzipiell gilt die freie Wahl zwischen einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis bei allen Wohngebäuden sowie Nichtwohngebäuden. Der bedarfsorientierte GebäudeenergieausweisWird der Gebäudeenergieausweis über den Bedarf ermittelt, werden die bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes zur Berechnung herangezogen. Eine Aussage über den Energiebedarf eines Gebäudes ist unabhängig vom Verbraucherverhalten der Mieter. Nur der Bedarfsausweis erlaubt den energetischen Vergleich von Gebäuden unterschiedlicher Typologie. Diese Variante ist aufwändiger, bietet jedoch wesentlich mehr Qualität und Aussagekraft. Und genau das sollte Maßstab für die Wahl des Ausweis sein. Der verbrauchsorientierte Gebäudeenergieausweis |